Förderung

Antragstellung

Zweimal pro Jahr finden Gremiensitzungen mit Vergabeentscheidungen statt. Die Förderung erfolgt durch die Gewährung eines Stipendiums in Höhe von i. d. R.  750,– Eur. im Monat. 

  1. Anträge für die Wintersitzung sollen die Stiftung spätestens bis zum 01.10. erreichen, solche für die Sommersitzung müssen bis zum 01.04. eingereicht werden.
  2. Der Antrag soll in deutscher Sprache mit Darstellung des Bildungsstandes und der Studiumsziele gestellt werden. Ferner soll die beabsichtigte Studiumsfinanzierung erläutert werden. Die Antragstellung muss durch zwei professorale Fachgutachten begleitet werden.
  3. Die Antragsteller sollen zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 30 Jahre alt sein.
  4. Anträge werden gerichtet an das Sekretariat der Horst und Gretl Will-Stiftung, c/o ifp, Brückenstraße 21, 50667 Köln, z.H. Frau Léonard.